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Denkmalschutzimmobilie

Abschreibung von Denkmalschutzimmobilien

Denkmalschutz: die letzte Möglichkeit, Top-Innenstadtlagen mit hochwertiger Sanierung, Steuervorteilen und Fördermitteln zu verbinden!

Denkmalschutzimmobilien oder Immobilien in Sanierungsgebieten können nach EStG §7 i oder §7 h abgeschrieben werden.
Der Sanierungskostenanteil beträgt je nach Substanz 30-80% der Gesamtkosten und ist innerhalb von 12 Jahren zu 100% abzuschreiben. Vom 1 - 8. Jahr mit 9% p. a. und vom 9 - 12. Jahr mit 7% p. a. Zusätzlich ist der Altbauanteil linear abzuschreiben. Gebäude mit Baujahr vor dem 31.12.1924 mit 2,5% p.a. und nach dem 31.12.1924 mit 2% p.a.

In den ersten 12 Jahren können so bis zu 100.000 EUR an Steuerrückflüssen zusammen kommen. Nach § 10f EStG auch für Eigennutzer möglich!

Zusätzlich werden energetische Sanierungsmaßnahmen mit KfW-Mitteln gefördert. Diese sind zinsgünstige Darlehen und direkte Zulagen (Teilschulderlasse bis 12,5%).

In Summe kann das in den ersten 10 Jahren bis zu 35.000 EUR ausmachen.

Immos

Vorteile von Denkmalschutzimmobilien

1. Sanierung von "Alten Werten"
2. Realisierung einmaliger Steuervorteile
3. Bis zu 80% des Kaufpreises abschreibungsfähig (AfA)
4. Abschreibung nach (§ 7i, 7h und 10f EStG) staatlich garantiert
5. Mögliche Nachsteuerrendite bis zu 8% pro Jahr
6. Immobilie mit Erfolgsfaktor in Top-Innenstadtlagen
7. Bei vielen Objekten TÜV-Gutachten und baubegleitendes TÜV-Controlling
8. Attraktive Fördermittel durch die KfW-Bank möglich
9. Verkaufsgewinne nach 10 Jahren steuerfrei
10.Festpreis und Fertigstellungsgarantien

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